Sie möchten wieder dazugehören oder NEU eintreten?
Sind Sie aus der Reformierten Kirche ausgetreten?
Entscheidungen, die Sie vor Jahren getroffen haben, waren damals bestimmt richtig. Gelten Ihre damaligen Beweggründe auch heute noch? Vielleicht ist jetzt die Zeit reif, über einen Wiedereintritt nachzudenken.
Sie und auch Personen, die nie Mitglied der Reformierten Kirche waren und z.B. von einer anderen Glaubensgemeinschaft in die Reformierte Kirche übertreten wollen, richten ein schriftliches Aufnahmegesuch an die zuständige Kirchenpflege.
Die nötigen Informationen erhalten Sie hier ⇒ Kircheneintritt/Neueintritt
Danke – Wir freuen uns auf Sie!
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Kirchenaustritt
Sie möchten aus der Kirche austreten?
Die Austrittserklärung kann der Kirchenpflege per Brief geschickt oder persönlich übergeben werden. Der Austritt wird mit Eingang des Briefes oder zu einem späteren, im Austrittsschreiben gewünschten Datum wirksam.
Bevor Sie aus der Kirche austreten, bedenken Sie doch bitte, dass die Kirche für Menschen in verschiedenen Lebenslagen und Notsituationen Hilfe anbietet und soziale und kulturelle Aufgaben wahrnimmt. Wir danken Ihnen auf jeden Fall für Ihre bisherige Mitgliedschaft in der Reformierten Kirche. Sie haben mit Ihren Beiträgen ermöglicht, dass die Reformierte Kirche für die Menschen da sein kann.
Gerne weisen wir Sie darauf hin, dass Sie mit dem Austritt auf die folgenden Dienste der Kirche verzichten: Auf die Taufe eines Kindes (ausser ein Elternteil verbleibt in der Reformierten Kirche), auf die kirchliche Trauung und auf ein kirchliches Begräbnis.
Sollten Sie Ihre Meinung einmal ändern, ist eine erneute Aufnahme in die Reformierte Landeskirche selbstverständlich jederzeit möglich.
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